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Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat den Gesetzesentwurf als einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Menschen mit Migrationshintergrund begrüßt. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, betonte ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung im zivil- und arbeitsrechtlichen Bereich, einen Diskriminierungsschutz für alle in Art. 13 des Amsterdamer Vertrags (EGV) aufgeführten Merkmale (ethnische Herkunft, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung und Geschlecht) zu etablieren. Dabei werden u.a. sowohl die Hautfarbe als auch die Staatsbürgerschaft unter dem Aspekt einer zugeschriebenen ethnischen Herkunft berücksichtigt.

Die TGD begrüßt die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle, die für alle Diskriminierungstatbestände zuständig ist. Die Ansiedlung einer solchen Stelle an ein Bundesministerium entspricht aber nach Ansicht der Türkischen Gemeinde in Deutschland nicht der Vorgabe der Richtlinie, eine unabhängige Unterstützung der Betroffenen zu gewährleisten. „In Anbetracht der Regelung, dass das Amtsverhältnis der Leitung einer solchen Stelle mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestags enden könnte, sehe ich die Gefahr, dass der politische Handlungsspielraum dieser Stelle stark beeinträchtigt werden könnte“, so Kenan Kolat.

Enttäuschend im Gesetzesentwurf sei, dass Verbände, die sich für Diskriminierte einsetzen, nach dem Gesetzentwurf über kein „echtes“ Verbandsklagerecht verfügen werden. Zwar gelten für Verbände bestimmte Beteiligungsrechte, ein „echtes“ Verbandsklagerecht bleibt jedoch aus. Gerade das Verbandsklagerecht könnte jedoch eine effektive Möglichkeit darstellen, über ein eigenständiges Klagerecht, einer strukturell und institutionell bedingten Diskriminierung entgegenzutreten, so Kolat.

 

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